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Clever-Busi­ness GmbH: BaFin ordnet Einstel­lung und Abwick­lung des Einla­gen­ge­schäfts an

Die Finanz­auf­sicht BaFin hat ange­ordnet, dass die in Hande­witt ansäs­sige Clever-Busi­ness GmbH sowie deren Geschäfts­führer ihr Einla­gen­ge­schäft einstellen und abwi­ckeln müssen. Sie haben dafür keine Erlaubnis.

Die Clever-Busi­ness GmbH bot bis September 2022 die Teil­nahme am „CASHCOW 24-7 Win-Win-Konzept“ an. Dabei konnten Anle­ge­rinnen und Anleger Waren­pa­kete erwerben. Das Unter­nehmen versprach, mindes­tens den Kauf­preis zurück­zu­zahlen.

Die Einstel­lungs- und Abwick­lungs­an­ord­nungen vom 15. Juni 2023 verpflichten die Clever-Busi­ness GmbH und ihren Geschäfts­führer, ihre uner­laubt betrie­benen Geschäfte sofort einzu­stellen und die ange­nom­menen Gelder unver­züg­lich und voll­ständig an die Anle­ge­rinnen und Anleger zurück­zu­zahlen.

Die Bescheide der BaFin sind sofort voll­ziehbar und bestands­kräftig.

 

Quelle: FMA vom 15.12.2023

 

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