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EMIR-Meldungen: BaFin wendet neue ESMA-Leit­li­nien an

Die Finanz­auf­sicht BaFin wendet die Leit­li­nien der Euro­päi­schen Wert­pa­pier- und Markt­auf­sichts­be­hörde (ESMA) für Meldungen gemäß der Euro­pean Market Infra­struc­ture Regu­la­tion (EMIR) an. Konkret geht es dabei um die Melde­pflicht für Deri­vate nach Artikel 9 EMIR und die Pflichten von Trans­ak­ti­ons­re­gis­tern. Sie sind von den nach Artikel 9 EMIR melde­pflich­tigen Gegen­par­teien und den Trans­ak­ti­ons­re­gis­tern ab dem 29. April 2024 anzu­wenden. Die ESMA hatte die Leit­li­nien im Oktober 2023 veröf­fent­licht.

Mit den Leit­li­nien werden die EMIR-Meldungen harmo­ni­siert und stan­dar­di­siert. Damit wird die Grund­lage geschaffen, um hoch­qua­li­ta­tive Daten zu produ­zieren und System­ri­siken wirksam über­wa­chen zu können. Ein weiterer Vorteil: Die Kosten entlang der gesamten Melde­kette werden redu­ziert. Und zwar für die Gegen­par­teien, die die Daten melden, die Trans­ak­ti­ons­re­gister, die die Daten auf Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit prüfen, und die Behörden, die die Daten für aufsichts­recht­liche und regu­la­to­ri­sche Zwecke verwenden.

In den Leit­li­nien werden konkret unter anderem die Melde­logik, die Meldungen zu unter­schied­li­chen Arten von Deri­vaten und der Daten­zu­gang präzi­siert.

Die Leit­li­nien basieren auf Artikel 16 Absatz 1 der ESMA-Verord­nung.

 

Quelle: BaFin vom 24.01.2024

 

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